Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen erzielst, ist es erforderlich, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Das Finanzamt kann auch unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung von dir verlangen. In der Regel ist die Abgabefrist für die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du erwartest, Rückerstattungen für Ausgaben im Rahmen eines Studiums zu erhalten). Verpflichtend ist die Abgabe, wenn du selbstständig tätig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren musst du eine Steuererklärung einreichen, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr erhältst. Bei Verheirateten kann die Steuerklasse des Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer versteuert wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410, erfordern ebenfalls die Abgabe einer Steuererklärung.
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, formlos eine Verlängerung zu beantragen. Wenn du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Ausgaben, die steuermindernd wirken, sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle berufsbezogenen Ausgaben können hier geltend gemacht werden, wie beispielsweise Fahrkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren können im Einzelfall unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben geltend gemacht werden, beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast mindern.
Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.